Meine Rechtsgebiete
Strafrecht (Verkehrsrecht)
In verkehrstrafrechtlichen Belangen stehe ich als Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dann ist der Gang zu einem erfahrenen Anwalt empfehlenswert. Ich kümmere mich um die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten und kläre Sie über Ihre Rechte als beschuldigte Person auf. Des Weiteren stehe ich Ihnen bei Ermittlungsmaßnahmen zur Seite. Zusammen mit Ihnen erarbeite ich eine für Sie erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.
Mein Leistungsspektrum im Strafrecht erstreckt sich von der Begleitung meiner Mandanten im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens engagiert vertrete und gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall anstrebe.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten stellen Gesetzesverstöße dar, welche im Normalfall mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Ich bin mit den einzuhaltenden Vorschriften zum Bußgeldverfahren vertraut und wahre nach erfolgter Alteneinsichtnahme Ihre Rechte gegenüber den verantwortlichen Verwaltungsbehörden – egal ob Ihnen beispielsweise ein Verkehrsverstoß wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch andere Verstöße zur Last gelegt werden. Gerne vertrete ich Sie im Rahmen eines Einspruchs gegen einen Busgeldbescheid auch in dem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren, wann immer dies aussichtsreich ist.
Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht beinhalten Rechtsvorschriften, die die zivilrechtlichen Ansprüche auf Ersatz für entstandene immaterielle bzw. materielle Schäden regeln. Personen-, Sach- und Vermögensschäden können auf ganz unterschiedliche Art und Weise entstehen, z. B. durch einen Verkehrsunfall mit dem Pkw oder Fahrrad, einen Tierbiss, einen ärztlichen Behandlungsfehler oder Vermögensschäden auch durch Anwaltsfehler. Sollten Sie in irgendeiner betroffen sein, unterstütze ich Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch notfalls vor Gericht.
Verkehrsunfallrecht
Insbesondere wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren, prüfe ich für Sie gerne Ihre Ansprüche aus den erlittenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Egal ob Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Nutzungsausfall – ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktaufnahme
Sie kontaktieren mich unter Verwendung des Kontaktformulars bei der Plattform "anwalt.de" oder auch direkt per E-Mail unter meiner Adresse "krueger-ra@web.de". Sie nennen Ihre Kontaktdaten und beschreiben überblickartig nach Art und Größenordnung Ihr Anliegen sowie gfs. Ihre gegenwärtige Verfahrenssituation und den Eintritt einer Rechtsschutzversicherung, falls diese besteht und von Ihnen auch in Anspruch genommen werden soll.
In der Regel melde ich mich dann innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme zurück. Soweit durch meine Tätigkeit Kosten ausgelöst werden, erfolgt stets rechtzeitig ein entsprechender Hinweis. Sie selbst entscheiden dann über die rechtsverbindliche Auftragserteilung und deren Umfang.
Die Beratung und der Informationsaustausch finden per E-Mail, ergänzend telefonisch und/oder bei Bedarf nach Absprache auch per Videokonferenz (z.B. über Google Meet) statt. Auf persönliche Beratungsgespräche kann in der Regel verzichtet werden, so dass auch überörtliche Mandate problemlos und unkompliziert abgewickelt werden können.
Hinweis:
Auf der Basis meiner jahrzehntelangen forensischen Vorerfahrungen übernehme ich regelmäßig und gerne Terminvertretungen in den Bereichen ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit für zeitlich oder räumlich verhinderte Anwälte, vorzugsweise
- vor den Amts- und Landgerichten in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Wuppertal,
- vor den Sozialgerichten Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund,
- vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Hamm.